Wie erhebt man Einspruch?

  1. Informieren Sie sich und werfen Sie einen Blick in die Planungsunterlagen der Region: https://www.nuernberg.de/internet/pim/index.html
     
  2. Formulieren Sie Ihre Einwendung. Erstellen Sie ein Schreiben mit Begründung Ihrer Bedenken, Ideen oder Verbesserungsvorschläge. Nehmen Sie von Ihren Rechten Gebrauch. Der Wille und die Bedenken der Bürger sollten bei der Bauentscheidung Beachtung finden und mehr zählen als die wirtschaftlichen Interessen von Anlagebetreibern.
     
  3. Versenden Sie diese Unterlagen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 20. Mai 2025 an den Planungsverband Region Nürnberg, Hauptmarkt 16, 90403 Nürnberg oder gerne auch elektronisch an:
    PVRN@stadt.nuernberg.de
     
  4. Wir empfehlen, zusätzlich eine Kopie des Schreibens an die beiden Gemeinden zu senden:
    Markt Wendelstein, Schwabacher Straße 8, 90530 Wendelstein
    Markt Schwanstetten, Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten
     

Jedes Schreiben zählt!

Beispiele wie Einwendungen formuliert sein können, finden Sie unter nachstehenden Vorlagen:

Grundwasser-verschmutzung

Wertverlust
Immobilien

Windhöffigkeit

Schutz Trinkwasser

Kindertagesstätten

 Naherholungsgebiet

 Schutz Lokale Wirtschaft/Gewerbe

 Umweltbelastung Neodym -Abhängigkeit China

zu geringer Mindestabstand  Gesundheitsrisiken

Klimatische Auswirkungen

Risiken bei Havarie

Subventionierung Wirtschaftlichkeit

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