Herzlich willkommen auf der FAQ-Seite:
Ihre häufig gestellten Fragen und unsere Antworten
Im Zuge der Unterschriftensammlung für die beiden Bürgerbegehren hatten wir festgestellt, dass uns häufig dieselben Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden. Auf dieser Seite haben wir diese Fragen gesammelt und somit die Antworten für alle zugänglich gemacht, auch für jene, die wir bei der Unterschriftensammlung nicht angetroffen haben. Es ist uns wichtig, transparent zu informieren, Missverständnisse auszuräumen, Ihnen nach Möglichkeit alle nötigen Informationen auf einen Blick zu geben und gemeinsam mit Ihnen für den Erhalt unserer Lebensqualität sowie unserer Natur einzutreten.
Übersicht der Fragen
Im Folgenden finden Sie die Fragen als Übersicht aufgelistet. Durch Anklicken der jeweiligen Frage gelangen Sie zur Antwort.
1. Frage: „Irgendwo muss der Strom ja herkommen?“
2. Frage: „Wir benötigen doch noch mehr Windräder für die Stromproduktion, oder?“
3. Frage: "Gibt es die 10H-Regel nicht mehr?"
5. Frage: "Auf welche Weise äußert sich Infraschall für den Menschen und in der Umwelt?"
7. Frage: "Ist Windkraft nicht besser als Atomkraftwerke?"
9. Frage: "Sind Windräder eine günstige Energiequelle?"
10. Frage: "Weshalb ist der Standort ineffizient?"
11. Frage: "Verursacht Infraschall gesundheitliche Auswirkungen?"
12. Frage: "Was passiert beim Rückbau der Windräder mit den Rotorblättern?"
Fragen und Antworten
1. Frage: „Irgendwo muss der Strom ja herkommen?“
Unsere Antwort: Bei guten Windverhältnissen wird bereits heute ausreichend Windstrom erzeugt. Ein weiterer Ausbau trägt daher zur Versorgungssicherheit kaum etwas bei. Er vergrößert nur die entstehenden Spitzen, die mit hohen Kosten gekappt werden, da sie sonst die Stabilität des Netzes gefährden. Die Lücken bei Dunkelflaute bleiben aber bestehen. Anstelle weiterer Windkraftanlagen sollte über den Ausbau von Speichern für die erzeugte Energie nachgedacht werden, um Flauten überbrücken zu können. Der Ausbau der Windkraft hat ein Stadium erreicht, bei dem eine ausgewogene Planung für ein funktionierendes Gesamtsystem den Vorrang vor planlosem weiterem Ausbau haben muss.
Zudem geben wir zu bedenken, dass die beiden geplanten Windräder in einem ausgewiesenen Schwachwindgebiet platziert werden und somit kaum einen nennenswerten Beitrag zur Stromerzeugung leisten.
2. Frage: „Wir benötigen doch noch mehr Windräder für die Stromproduktion, oder?“
Unsere Antwort: Es klingt zunächst plausibel: Mehr Windräder – mehr Strom. Doch verbirgt sich dahinter nicht auch ein Haken? Lassen Sie uns einen Blick auf den Januar 2024 werfen. Die folgende Abbildung stammt vom Fraunhofer-Institut, das die Stromproduktion dokumentiert. Dabei wurden die Anteile der fossilen Energiequellen ausgeblendet, sodass wir den sogenannten „Idealzustand“ einer ausschließlich auf erneuerbaren Energien basierenden Stromversorgung vor Augen haben. Das Diagramm zeigt jedoch eine unangenehme Realität:
Die Solaranlagen liefern nur zu bestimmten Spitzenzeiten und ausschließlich tagsüber Strom. Zwischen diesen Hochphasen klaffen große Lücken. Diese müssten durch Windkraft ausgeglichen werden – doch genau das ist unmöglich. Denn der Wind weht unberechenbar, wann er will, und ist häufig sehr schwankend.
Es entstehen Zeiten, in denen die Gesamtproduktion der Erneuerbaren äußerst gering ist oder sogar nahezu bei null liegt. Eine sichere Stromversorgung kann damit nicht gewährleistet werden!
Und jetzt kommt die Idee: „Lasst uns einfach noch mehr erneuerbare Energien bauen!“ Klingt zunächst vernünftig, bringt aber nichts. In windschwachen Zeiten erzeugt auch die mehrfache Anzahl an Anlagen keinen Strom. Die Spitzenwerte bei der Produktion – wenn viel Wind weht – würden zwar steigen, doch in windarmen Phasen bliebe die Produktion nahezu gleich niedrig. Die zusätzliche Investition wäre zudem teuer erkauft. In Spitzenzeiten würde es zu einer noch höheren Überproduktion als heute kommen, der gekappt werden müsste, um das Netz nicht zu überlasten.
Was ist also zu tun? Sinnvoll wären Stromspeicher, die den Überschuss in Spitzenzeiten aufnehmen und später wieder abgeben. Für die erforderlichen Größenordnungen sind solche Speicher derzeit technisch und wirtschaftlich entweder nicht verfügbar oder nur absehbar. Das könnte sich in Zukunft ändern. Bis dahin erscheint es jedoch sinnvoll, auf einen gut abgestimmten Mix aus erneuerbaren Energien und fossilen Kraftwerken zu setzen. Da wir bereits jetzt in windreichen Zeiten überschüssige Energie zu hohen Kosten – etwa rund 25 Milliarden Euro bis 2025 – abschalten, ist der Bestand an Windkraftanlagen ausreichend. Ein weiterer Ausbau ist daher nicht sinnvoll, insbesondere in Schwachwindgebieten.
Angesichts der erheblichen Eingriffe in Natur und Umwelt, der ungeklärten Entsorgungsfragen sowie der Belastung für Mensch und Tier ist der weitere Zubau von Windkraftanlagen nicht gerechtfertigt.
Hier sehen Sie die Abbildung vom Fraunhofer-Institut, die die Statistik zur öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland veranschaulicht und die jährliche Stromproduktion durch öffentlich zugängliche Anlagen und Einrichtungen darstellt.
3. Frage: „Gibt es die 10H-Regel nicht mehr?“
Unsere Antwort: Die 10H-Regel wurde in Bayern im Jahr 2014 eingeführt und besagt, dass Windräder mindestens das Zehnfache ihrer Höhe von Wohngebieten entfernt sein müssen, Das bedeutet, wenn ein Windrad beispielsweise 150 Meter hoch ist, darf es nur gebaut werden, wenn es mindestens 1.500 Meter von Wohnhäusern entfernt ist.
Der bayerische Landtag hat am 16. November 2022 eine teilweise Lockerung der sogenannten 10H-Regelung beschlossen. Diese Regel bestimmt, wie nah Windräder an Wohngebieten gebaut werden dürfen. Durch die Lockerung wird der Abstand in bestimmten Gebieten, wie Wäldern, in der Nähe von Gewerbegebieten, Autobahnen, Bahntrassen sowie in Wind-Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, auf 1000 Meter reduziert. Ab Juni 2023 wurde dieser Abstand in Wind-Vorranggebieten sogar noch weiter verringert auf etwa 800 Meter, entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Nähre Informationen zur 10H-Regel finden Sie hier (Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport).
4. Frage: „Ist die Umweltbelastung durch Windräder im Vergleich zu Autoreifen, Textilien usw. vernachlässigbar?“
Unsere Antwort: Dieser Vergleich wird zwar häufig von Befürwortern angeführt, doch wir möchten darauf hinweisen, dass wir ihn für fragwürdig halten und der Ansicht sind, dass diese Aussage so nicht ohne Weiteres getroffen werden kann. Hier ist unsere Erklärung:
PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind langlebige Chemikalien, die sich kaum in der Umwelt abbauen. Dazu gehört auch die sogenannte „Ewigkeitschemikalie“ Trifluoressigsäure (TFA). Diese Stoffe werden bei der Herstellung von Produkten wie Antihaft-Pfannen, Imprägniermitteln oder Beschichtungen für Windkraftflügel verwendet.
Sie gelangen durch industrielle Prozesse, Produkte und durch unsachgemäße Entsorgung in die Umwelt. Besonders problematisch ist ihre Fähigkeit, im Wasser zu verbleiben: Sie reichern sich im Grundwasser an und kontaminieren Trinkwasser und Lebensmittel.
Bei Windrädern oder anderen beschichteten Produkten kann mechanischer Verschleiß – also Abrieb durch Wind, Wetter oder Nutzung – dazu führen, dass chemische Beschichtungen abgetragen werden. Dabei können PFAS-haltige Partikel ins Wasser und auf Oberflächen gelangen. Obwohl diese Menge meist geringer ist als bei anderen Quellen, trägt auch dieser Mechanismus zur dauerhaften Kontamination bei und birgt gesundheitliche Risiken, da die aufgenommenen PFAS im menschlichen Körper schädliche Wirkungen haben können, wie beispielsweise Beeinträchtigung des Immunsystems, Leberschäden, Hormonstörungen oder ein erhöhtes Krebsrisiko.
Aktuelle Situation in Europa und Deutschland:
- TFA verteilt sich großflächig auf Quadratkilometer große Gebiete.
- Es wurde beobachtet, dass TFA das Grundwasser und damit unser Trinkwasser belastet – das betrifft ganz Europa.
- Studien, z.B. von der Universität Freiburg, zeigen einen schnellen Anstieg des TFA-Gehalts im Trinkwasser und in Lebensmitteln.
- Die deutschen Behörden haben 2017 einen Grenzwert von höchstens 2 Mikrogramm pro Liter festgelegt.
- 2020 wurde dieser Wert auf 60 Mikrogramm erhöht, was zeigt, dass die Belastung deutlich gestiegen ist.
- In allen Bundesländern wurde TFA sowohl im Trinkwasser als auch im Mineralwasser nachgewiesen.
- Es gibt Empfehlungen (Leitwerte), aber keine verbindlichen gesetzlichen Grenzen – dadurch ist die tatsächliche Gefahr schwer einzuschätzen.
Viele bekannte Alltagsgegenstände enthalten ebenfalls chemische Substanzen, die bei Herstellung, Nutzung oder Entsorgung Schadstoffe freisetzen können.
PFAS sind besonders problematisch, weil sie sehr langlebig sind und sich im Wasser anreichern. Während Reifen und Straßen regelmäßig Schadstoffe freisetzen, gelangen chemische Stoffe wie PFAS bei unsachgemäßer Entsorgung oder durch Abrieb auch durch mechanischen Verschleiß direkt ins Wasser.
Ist dieser Vergleich sinnvoll?
Der Vergleich zwischen Windrädern und Reifen/Straßen ist nur bedingt sinnvoll:
- Reifen und Straßen setzen regelmäßig Mikroplastik oder Abbauprodukte frei.
- Windräder können bei Verschleiß oder unsachgemäßer Entsorgung chemische Stoffe wie PFAS ins Wasser abgeben – auch durch Abriebmechanismen.
Beide verursachen Umweltbelastungen – aber auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Ausmaß.
PFAS stellen eine dauerhafte und schwer zu kontrollierende Gefahr dar: Einmal in der Umwelt freigesetzt, bleiben sie dort für immer bestehen. Der Vergleich mit Reifen oder Straßen zeigt, dass viele Alltagsgegenstände Umweltgifte enthalten können – doch die Risiken variieren je nach Material, Nutzung und Entsorgungsart. Wichtig ist es, alle Quellen sorgfältig zu überwachen, umweltgerecht zu entsorgen und nach Möglichkeit auf umweltfreundlichere Alternativen zu setzen, um langfristige Schäden zu vermeiden.
Der Abrieb von PFAS bei Windrädern ist weniger wahrscheinlich lungengängig im Sinne von inhalierbaren Schadstoffen. Das Hauptproblem liegt vielmehr in der Umweltkontamination durch chemische Stoffe, die sich auf Oberflächen in Natur und Landwirtschaft und besonders im Wasser anreichern. Nähere Informationen siehe hier.
5. Frage: "Auf welche Weise äußert sich Infraschall für den Menschen und in der Umwelt?"
Unsere Antwort: Aus vielen Studien zum Thema tieffrequentem Schall wurden zwei wissenschaftliche Quellen ausgewählt. Diese sind zwar ziemlich umfangreich, enthalten aber wichtige und gut belegte Informationen. Die wichtigsten Inhalte sind wissenschaftlich geprüft und können nachgeprüft werden.
Die beiden wissenschaftlichen Arbeiten zeigen, dass die aktuellen Normen (TA Lärm [1998] und DIN 45680 [1997]), die den Schutz vor Schall regeln, veraltet sind. Sie decken zum Beispiel nicht die sehr tiefen Frequenzen ab, die bei Windenergieanlagen auftreten können. Diese Kritik ist auch im vom Umweltbundesamt herausgegebenen Abschlussbericht „TEXTE 69/2022“ auf Seite 94 im Abschnitt „5.7.2 Hörschwellen und die Einordnung der Ergebnisse“ nachzulesen.
Die Norm DIN 45680 wird derzeit im Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) des DIN überarbeitet. Einer der strittigen Diskussionspunkte ist, ab welcher Frequenz eine Beurteilung erfolgen soll. Die Fassung von 1997 gilt für den Bereich von 8 Hz bis 100 Hz. Bürgerinitiativen und Mediziner fordern eine Betrachtung bis zu 0,1 Hz.
In Deutschland gibt es kein festgelegtes Verfahren, um vorherzusagen, wie sich tieffrequenter Schall ausbreitet. Deshalb enthalten Schallimmissionsprognosen, die auf der TA Lärm basieren, meist keine Angaben zu den tiefen Frequenzen.
Bei Gebäuden wird die Bewertung der Schalldämmung durch die im Baurecht eingeführte DIN 4109 nur für den Frequenzbereich zwischen 100 Hz und 3150 Hz vorgenommen. Für tieffrequenten Schall kann man die Dämmung an einzelnen Bauteilen nicht genau angeben.
Tieffrequenter Hörschall (damit sind Frequenzen von etwa 20 Hertz bis etwa 100 Hertz gemeint) von WKA sind durch die Amplitudenmodulation lästig (Pegelschrieb). Die Lästigkeit wird erzeugt durch schwankende Lautstärke. Der Hörschall könnte noch in zwei Kilometer Entfernung von WK 402 mit etwa 32 dB(A) hörbar sein. Das entspricht einem leisen Flüstern, das Ticken einer leisen Uhr oder das Geräusch eines feinen Landregens. In den Abend- und Nachtstunden, wenn sich die Klanglandschaft ändert, kann dieses Geräusch je nach Windrichtung mehr oder weniger hörbar sein. Dieser Schall entsteht durch Turbulenzen direkt an den Rotorblättern und ist stark gerichtet. Ist der Immissionspunkt (der Punkt, an dem der Schall auftrifft) nicht genau vor oder hinter der Anlage, dann bewegen sich die Rotorblätter auch noch auf den Beobachter zu und wieder von ihm weg. Es entsteht ein Doppler-Effekt der zur Verstärkung der schwankenden Lautstärke führt. Eine genaue Beschreibung zur Amplitudenmodulation und dem Doppler-Effekt finden Sie auf Seite 157 im Dokument Texte 69/2022 ( Fundstelle ).
Infraschall ist der nicht hörbare Schall mit Frequenzen zwischen 0,1 Hertz und etwa 20 Hertz. Dies resultiert bei einer Windenergieanlage aus der Druckschwankung, die entsteht, wenn sich ein Rotorblatt am Mast vorbei bewegt. Diese Druckschwankung liegt im Frequenzbereich von 0,3 Hertz bis höchstens 1 Hertz. Bei trockener Luft und einer Lufttemperatur von 20 °C beträgt die Schallgeschwindigkeit 343 Meter pro Sekunde. Bei einer Frequenz von 0,3 Hertz ist die Wellenlänge rund 1.143 Meter und bei einer Frequenz von 1 Hertz ist die Wellenlänge 343 Meter. Fundstelle und Zitate mit den wesentlichen Inhalten finden Sie hier.
Bedingt durch die großen Wellenlängen und die geringe Luftabsorption sind von den Geräuschen einer Schallquelle, welche Hörschall und tieffrequente Anteile emittiert, in größerer Entfernung oft nur noch tieffrequente Anteile wahrnehmbar. Innerhalb von geschlossenen Räumen können sich stehende Schallwellen ausbilden sowie schwingende Bauteile Sekundärluftschall abstrahlen. Dies führt zu ortsabhängigen Verstärkungen von Geräuschimmissionen in einzelnen Frequenzbereichen. Quelle: Bericht (Download am 20.07.2025) „Forschungsvorhaben zur Messung und Prognose der Einwirkung tieffrequenter Schalle an Immissionsorten für DIN 45680“. Fundstelle und Zitate mit den wesentlichen Inhalten finden Sie hier.
Die Besonderheit der Lästigkeit tieffrequenter Geräusche liegt nicht allein im Höreindruck, sondern maßgeblich darin, dass Betroffene physische Symptome (Druckgefühl, Unwohlsein, Schlaf- und Konzentrationsstörungen u. Ä.) wahrnehmen – und diese Empfindungen die Belästigung verstärken.Tieffrequenter Lärm kann zu Gefühlen der Angst und Niedergeschlagenheit oder zu Kopfschmerzen führen. Auch das Erinnerungsvermögen und die Konzentrationsfähigkeit können gemindert sein. Beschwerden, die auf tieffrequenten Schall hinweisen, sind durch Dröhngeräusche oder Schwingungen verursachter Ohrendruck oder Druckgefühle im Kopf, die auf Dauer unerträglich werden können. Quelle: Bericht „Forschungsvorhaben zur Messung und Prognose der Einwirkung tieffrequenter Schalle an Immissionsorten für DIN 45680“. Fundstelle und Zitate mit den wesentlichen Inhalten finden Sie hier.
6. Frage: "Könnten Investoren Windräder bauen, falls die Gemeinde dies nicht tut? Wäre eine Investition für sie wirtschaftlich rentabel?"
Unsere Antwort: Die Windhöffigkeit, also die mittlere Windgeschwindigkeit, ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage.
Der Schwachwindstandort zwischen Wendelstein und Schwanstetten ist mit einer Windhöffigkeit von 5,6 m/s das Vorranggebiet mit den schlechtesten Windwerten aller 32 Gebiete im Bereich des Planungsverbandes Region Nürnberg (7).
An diesem Standort reicht der Erlös aus der Energieerzeugung nicht aus, um ohne Subventionen den Betrieb rentabel zu gestalten:
- Die Daten aus dem Bayrischen Windatlas bescheinigen dem Standort WK402 eine Jahresleistung von nur ca. 80 Volllasttagen. Das ist die erwartete Erzeugungsleistung eines ganzen Jahres umgerechnet auf volle Tage.
- Rechnerisch steht die Anlage damit an 285 von 365 Tagen still (!) und produziert dann keinen Strom.
- Um an Schwachwindstandorten den Investoren / Betreibern überhaupt einen annähernd rentablen Betrieb von Windrädern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung in 2023 das Referenzertragsmodell im Rahmen des EEG reformiert und zusätzliche Korrekturfaktoren eingeführt.
- Bei der für WK402 angegebenen Standortgüte 60% würde sich die Vergütung je erzeugter kWh durch den Standortkorrekturfaktor um ca. 3 ct/kWh erhöhen. Diese zusätzliche Vergütung wird dem Betreiber für eine Betriebszeit von 20 Jahren garantiert und führt zu einer aus Steuermitteln finanzierten Subvention von ca. 6,5 Millionen EUR je Windrad.
Die Politik hat in 2025 bereits erste Entscheidungen zum Abbau der enormen Subventionen bei der Windkrafterzeugung getroffen, dadurch erhöht sich das Ertragsrisiko für Neuanlagen:
- Nullvergütung bei negativen Preisen (§51 EEG):
Ab 25.02.2025 erhalten Betreiber für Neuanlagen keine Vergütung für eingespeisten Strom während der Phasen mit negativen Preisen. Nach den Daten von 2025 würde im Jahr 2026 für ca. 20% der Betriebszeit keine Vergütungen gezahlt. - Verkürzung der Intervalldauer an der Strombörse von 1 Stunde auf 15 Minuten ab 01.10.2025:
Erhöht zusätzlich die Häufigkeit negativer Preise und führt nach Simulationen zu einer geschätzten jährlichen Ertragsreduktion von ca. 6%. - Die steigende Anzahl von Stunden mit negativen Preisen (von 69 Stunden in 2022 auf über 400 Stunden im 1. HJ 2025) erhöht die Planungsunsicherheit für Betreiber. Besonders für Projekte in Schwachwindgebieten, die ohnehin knapp kalkuliert sind, kann dies die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Projekte gefährden.
- Nach dem Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums (September 2025) sind weitere Korrekturmaßnahmen zu erwarten, z.B. Änderungen am Referenzertragsmodel und Beteiligung der Investoren an den erforderlichen Netzausbaukosten. Dadurch werden die Renditen für Windkraftprojekte in Schwachwindgebieten weiter sinken.
Engpässe im Energieverteilnetz der N-Ergie und fehlende Netzkuppler zum Tennet-Übertragungsnetz:
- Aufgrund großer Engpässe im Verteilnetz der N-Ergie müssen Betreiber neu ans Netz gehender Windenergieanlagen die sogenannten „Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen“ (FCA)“ akzeptieren. Die FCA bedeuten, dass Windräder von April bis September von 10 Uhr bis 16 Uhr pauschal nicht mehr ins Netzt einspeisen dürfen.
Windkraftbetreiber rechnen durch diese Maßnahme mit Ertragseinbußen von ca. 7,5% pro Jahr (Schwabacher Tagblatt, 29.09.2025) - Aktuell fehlen im Großraum Nürnberg Netzkuppler, das sind Übergabepunkte vom Verteilnetz der N-Ergie zum Übertragungsnetz von Tennet. Derzeit gibt es 3 solcher Punkte. N-Ergie hat 4 weitere Netzkuppler beantragt, der erste wird aber erst ab 2034 verfügbar sein (Schwabacher Tagblatt, (12.08.2025).
- Ohne zusätzliche Netzkuppler kann die N-Ergie in den nächsten Jahren nur noch begrenzt weitere Energieerzeugungsanlagen an ihr Verteilnetz anschließen.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid signalisiert Widerstand gegen ein Windkraftprojekt - jedem Investor wird dadurch klar, dass er in Schwanstetten / Wendelstein mit einer starken Gegenwehr im abschließenden Planungsverfahren rechnen muss
Weitere Informationen können Sie dem Artikel aus der Zeitung „Die Welt“ vom 28.07.2025 entnehmen, den Sie hier lesen können.
Fazit:
Windpark-Investoren handeln profitorientiert – sie investieren daher vorzugsweise an Standorten mit guten und über die Betriebszeit von 20 Jahren sicheren Renditemöglichkeiten.
Mit den oben aufgeführten Restriktionen werden die Renditen in Schwachwindgebieten weiter sinken, daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass private Investoren Windkraftanlagen am Standort Wendelstein – Schwanstetten errichten werden.
Aktuell lesen Sie bitte hierzu auch den Zeitungsbericht im Schwabacher Tagblatt vom 20.01.2026 - "Die große Windrad-Abfuhr".
7. Frage: "Ist Windkraft nicht besser als Atomkraftwerke?"
Unsere Antwort: Diese Frage ist in Deutschland vorerst entschieden. Wir sind aus der Atomkraft ausgestiegen. Ist nun alles gut? Fast alle Länder um uns herum nutzen weiterhin Atomkraft und bauen zum Teil neue Kraftwerke.
Unsere erneuerbaren Energien sind derzeit nicht in der Lage, die kontinuierliche Versorgung vollständig zu sichern. Ein weiterer Ausbau der Windkraft allein löst das Problem nicht. Daher importiert Deutschland seit der Abschaltung der eigenen Atomkraftwerke zunehmend Atomstrom aus Nachbarländern. Da diese Kraftwerke in unmittelbarer Nachbarschaft stehen, ist das Gefährdungspotenzial vergleichbar mit dem eigener Kraftwerke. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Sicherheitsvorkehrungen unserer Nachbarn.
Wenn es uns nicht gelingt, die Versorgungslücken bei den Erneuerbaren durch Gaskraftwerke oder Speicher zu schließen, nutzen wir unverändert Atomstrom – allerdings nicht aus eigenen Kraftwerken, sondern durch Importe.
8. Frage: "Sind moderne Windräder auch in Schwachwindgebieten rentabel und können wir damit nicht die riesigen Stromtrassen vermeiden?"
Unserer Antwort: Moderne Windräder sind effizienter und können sowohl im Norden als auch im Süden (Schwachwindgebiet) betrieben werden. Jedoch bleiben die Windverhältnisse an der Nordseeküste deutlich günstiger als in Bayern. Während dort die durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten deutlich höher sind (z.B. 8,5–9,5 m/s offshore), liegen sie in Bayern, z.B. in Franken bei etwa 5,5–6,5 m/s. Das bedeutet, dass Investitionen in Bayern im Vergleich etwa doppelt so teuer je erzeugter Energieeinheit sind und sich kaum amortisieren lassen. Sicher können moderne Windräder durch ihre größere Höhe und bessere Technik auch in Schwachwindgebieten bessere Wirkungsgrade erreichen. Sie sind dafür natürlich entsprechend teurer. Es ist wichtig zu beachten, dass technische Verbesserungen natürlich allen Standorten zugutekommen. Die durch die unterschiedlichen Windstärken verursachte Differenz bleibt also erhalten. Bei einem Kostenvergleich müssen unterschiedliche Errichtungskosten berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Selbst mit technischen Verbesserungen ist die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen in Bayern wegen der geringen Windgeschwindigkeiten prinzipiell eingeschränkt.
Um unter diesen Voraussetzungen Investoren zu finden, fördern hohe staatliche Subventionen den Ausbau in Schwachwindgebieten (EEG §36h) - siehe Antwort zu Frage 6. Wären die Investitionen wirtschaftlich sinnvoll, bräuchte es diese Subventionen nicht. Daher sehen wir in diesen Plänen eine Herausforderung für die wirtschaftliche Vernunft, denn alle Kosten trägt am Ende der Bürger.
Da die Trassen zur Abführung des Überschussstroms aus dem Norden und zur Deckung der Grundlast ohnehin gebaut werden, ist der Nutzen von Windkraftanlagen in Bayern sehr fraglich.
Wir könnten am Ende Windräder und Trassen mit allen Nebenwirkungen zu hohen Kosten für uns alle bekommen. Dagegen stehen wir mündige Bürger zusammen.
9. Frage: "Sind Windräder eine günstige Energiequelle?"
Unsere Antwort: Um die Kosten der erneuerbaren Energien zu belegen, werden oft die Stromgestehungskosten (LCOE) herangezogen. Dabei wird nur die Summe aus Bau und Betrieb über die Lebensdauer durch die erzeugte Strommenge dividiert, um Kosten pro Megawattstunde zu ermitteln – ein vergleichbares Maß. Doch diese Methode hat mehrere Haken: Sie berücksichtigt nicht kritische Faktoren wie Zuverlässigkeit, Infrastruktur oder Subventionen. Das führt zu einem trügerisch rosigen Bild und lässt Verbraucher mit deutlich höheren Kosten zurück als angekündigt.
Herkömmliche Kraftwerke wie Gas- oder Kohlekraftwerke können ihre Leistung hochfahren, wenn sie gebraucht wird. Wind- und Solarkraftwerke hingegen sind wetterabhängig und können ihre Leistung nicht zuverlässig liefern. Sie benötigen Backup-Systeme wie Gaskraftwerke im Standby oder große Batteriespeicher, um Schwankungen auszugleichen – Kosten, die in den üblichen Berechnungen kaum berücksichtigt werden. Mit zunehmender Einspeisung erneuerbarer Energien verschärft sich dieses Problem.
Trotz milliardenschwerer Investitionen bleibt Deutschland auf Kohle- und Importstrom angewiesen. Netzstabilität, Stromeinschränkungen und Preisspitzen sind die Folge, ohne dass diese Probleme ausreichend thematisiert werden. Offshore- und Onshore-Windanlagen sind meist an abgelegenen Standorten installiert, was zusätzliche Kosten für Übertragungsinfrastruktur verursacht – Kosten, die in den Stromgestehungskosten nicht enthalten sind. Zudem erfordern die vielen Einspeisepunkte eine aufwändige Netzsynchronisation, was weitere Investitionen notwendig macht.
Experten fordern daher eine Betrachtung der sogenannten nivellierten Gesamtkosten: Sie umfassen Übertragung, Speicherung, Backup und Systemkosten – ein realistischeres Maß für die tatsächlichen Ausgaben. Das Ergebnis: Wind- und Solarenergie sind in vielen Fällen nicht mehr so günstig wie behauptet, vor allem an ungeeigneten Standorten. Auch Subventionen sollten in einer fairen Kostenanalyse berücksichtigt werden.
Ein betriebswirtschaftlich fundierter Vergleich sollte auf diesen realistischen Gesamtkosten basieren und ideologische Vorgaben hinter sich lassen – nur so kann eine nachhaltige Investitionsentscheidung getroffen werden.
10. Frage: "Weshalb ist der Standort ineffizient?"
Unsere Antwort: Nach Bewertung der örtlichen Gegebenheiten ist der Standort völlig ungeeignet für Windkraftanlagen. Geringe Windhöffigkeit sowie hohe Bau- und Betriebskosten führen u.a. zu einer Energieausbeute, die deutlich unter den Anforderungen liegt. Unsere detaillierte Begründung finden Sie hier.
11. Frage: "Verursacht Infraschall gesundheitliche Auswirkungen?"
Unsere Antwort: Schwingungen und Wellen mit Frequenzen unterhalb von 16 Hz werden dem Infraschallbereich zugeordnet. Dabei handelt es sich um Schwingungsvorgänge im Medium Luft unterhalb des menschlichen Hörvermögens, nicht aber außerhalb des menschlichen Wahrnehmungsvermögens. Immer wieder wird pauschal behauptet, die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier seien vernachlässigbar oder irrelevant; oft werde auch behauptet, sie seien ungefährlich, vergleichbar mit anderem schon lange existierenden technischen Anlagen- und Verkehrslärm, oder einfach hinnehmbar, da Vorhaben einem übergeordneten allgemeinen Interesse dienten. Betroffene werden oft nicht gehört. Aus Physik und Medizin gibt es Hinweise auf eine Infraschallbelastung, die lange besteht, aber nicht gesehen werden will. Zudem wird behauptet, Auswirkungen seien psychisch oder nicht nachvollziehbar bzw. nachweisbar; manche Studien würden dies belegen, andere würden als nicht seriös abgetan. Nach dem Vorsorgeprinzip würden schon Hinweise auf schädigende Wirkungen ausreichen, um ein Projekt zurückzustellen; das scheint jedoch nicht konsequent angewendet zu werden. Das Deutsche Ärzteblatt (Jg. 116 | Heft 6 | 8. Februar 2019) weist in seinem Medizinreport darauf hin, dass Ausprägungen der Infraschallbelastung auch jenseits des Hörbereichs auftreten und gesundheitliche Bezüge haben können.
Zusatzhinweis: Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 (Lärm) berücksichtigen zusätzlich die extra-auralen Wirkungen von Schall einschließlich tieffrequentem Schall. In Abschnitt 4 der ASR A3.7 ist genannt: „Extra-aurale Lärmwirkungen zeigen sich unter anderem in verschiedenen physiologischen und psychischen Reaktionen, die über das zentrale und das vegetative Nervensystem des Menschen vermittelt werden. Diese Wirkungen entsprechen einer Stressreaktion. Sie haben keinen strengen Pegelbezug, entstehen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur Schallexposition und klingen nach der Exposition schnell wieder ab (akute Wirkung). Andauernde Stressreaktionen können negative gesundheitliche Auswirkungen haben (chronische Wirkung).“
In Anhang 1 sind Erläuterungen zu Abschnitt 4 enthalten. Unter anderem wird in Nummer 3 (1) ausgeführt: „Geistige Leistungen, die eine hohe Konzentration oder Aufmerksamkeit erfordern, können durch Lärm gestört werden, insbesondere durch sprach- und informationshaltigen Lärm oder hohe Schalldruckpegel. Gleiches gilt auch für tieffrequenten Lärm schon bei Schalldruckpegeln ab 20 dB(A).“
12. Frage: "Was passiert beim Rückbau der Windräder mit den Rotorblättern?"
Unsere Antwort: Beim Abbau von Windrädern sollen die Rotorblätter fachgerecht entfernt, zerschnitten oder recycelt werden. Gleichzeitig sollen auch Turm, Gondel und Turbinenbauteile sicher abgebaut, entsorgt oder weiterverwertet werden. Dabei müssen Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben eingehalten werden. Es handelt sich um allgemeine Aussagen zu üblichen Verfahren und geltenden Vorgaben.
Aktuell jedoch ist in der ZDF-Mediathek ein Beitrag der Sendung Frontal mit dem Titel „Wohin mit dem Schrott? Wenn Windräder abgebaut werden“ verfügbar. Darin berichtet Christian Kühne von THINKTANK über eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Dem Beitrag zufolge funktioniert das Recycling in Deutschland noch nicht; beim Zerschneiden der Rotorblätter entsteht unter anderem lungengängiger, krebserregender Staub. Link zum Video finden Sie hier.
13. Frage: "Weshalb ist die Stromverfügbarkeit bei Dunkelflauten trotz Ausbau der Erneuerbaren nicht gewährleistet?"
Unsere Antwort: Nachstehendes Diagramm stellt die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der letzten Woche der Dunkelflaute im Jahr 2024 dar. Die erzeugte Strommenge reicht deutlich nicht aus, um den Strombedarf (sichtbar an der schwarzen Linie) abzudecken. Nur der Einsatz aller verfügbaren Kraftwerke und erhebliche Importe haben einen Blackout verhindert. Dabei handelt es sich um eine relativ kurze Dunkelflaute.
-Diagramm anzeigen-
Um zu prüfen, ob mehr Ausbau der Erneuerbaren dieses Problem löst, wurden die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien für 2030 simuliert - siehe Diagramm. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde ein unveränderter Strombedarf unterstellt. Wie unschwer zu erkennen ist, ändert der Ausbau der Erneuerbaren nichts am Problem der Stromverfügbarkeit bei Dunkelflauten. Trotz deutlich größerer Kapazität steigt die Produktion in den kritischen Zeiten kaum. Außerhalb der Dunkelflaute wird jedoch zu viel Energie erzeugt, was zu Kostensteigerungen im System führt. Die Lücken in der Stromversorgung könnten nur durch konventionelle Kraftwerke oder Speicher gedeckt werden. Speicher stehen in den benötigten Größenordnungen unter technisch und wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen in absehbarer Zukunft nicht zur Verfügung.
14. Frage: "Welche Renditechancen, Risiken und Voraussetzungen sind bei einer Windkraft-Kommanditbeteiligung für Privatkunden zu beachten?"
Unsere Antwort: Wir haben einen Anlagenprospekt (umfasst über 160 Seiten) eines Projektierers und Betreibers von Bürgerenergieprojekten für Windkraft analysiert. Aus unserer Sicht handelt es sich um ein typisches Modell, das zur Bewertung der Risiken einer Bürgerbeteiligung als Kommanditist sehr gut geeignet ist. Die wesentlichen Punkte fassen wir wie folgt zusammen:
Die Bürgerbeteiligung an einer Windkraftanlage als Kommanditist
(Die Angaben sind sinngemäß dem Verkaufsprospekt für eine in der Region realisierte Anlage entnommen und zum Verständnis bearbeitet und auf die wesentlichen Aspekte reduziert worden)
Das Angebot richtet sich an Privatkunden i.S.v. $ 67 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mit Erfahrungen und/oder Kenntnissen im Bereich von Vermögensanlagen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Die Anlage ist frühestens nach Ablauf von 20 Jahren kündbar.
Die Verzinsung und Rückzahlung:
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung. Für Kommanditanteile erfolgt keine Verzinsung im klassischen Sinne. Diese Vermögensanlage gewährt stattdessen eine Beteiligung am Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Emittentin, Ansprüche auf Ausschüttungen, eine anteilige Verteilung einer Abfindung im Falle des Ausscheidens aus der Emittentin sowie einen Anteil am verbleibenden Liquidationsüberschuss im Falle der Liquidation der Emittentin. In den Ausschüttungen ist die Rückführung der Einlage enthalten.
Die prognostizierten jährlichen Ausschüttungen betragen anfangs 2 % und steigen auf 35 % bezogen auf die Kommanditeinlage (Prognose). In den Ausschüttungen ist die Rückführung der Einlage enthalten. Die prognostizierte Gesamtausschüttung beträgt 223%, der durchschnittliche Ausschüttungsgewinn wird mit 6% p.a. prognostiziert.
Die Risiken
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Insbesondere besteht auch keine Garantiepflicht der Anbieterin oder der Emittentin, die Beteiligung zurückzunehmen. Damit die Verzinsung und Rückzahlung der Kommanditeinlage prognosegemäß erfolgen kann, müssen zahlreiche Grundlagen und Bedingungen erfüllt sein, von denen die Wesentlichen nachfolgend dargestellt werden, u.a. die termin- und vertragsgerechte Erfüllung zahlreicher Verträge und Genehmigungsverfahren:
• die Einhaltung der angesetzten Investitionskosten.
• das Ausbleiben von Schäden an den Windenergieanlagen, die nicht durch Versicherungen oder den Leistungsumfang des Vollwartungsvertrags abgedeckt sind und deswegen zu unvorhergesehenen Kosten führen.
• die vertragsgerechte Erfüllung der Finanzierungsverträge.
• der störungsfreie Anlagenbetrieb und die störungsfreie Einspeisung des erzeugten Stroms in das Stromnetz über die Nutzungsdauer der Windenergieanlagen von 20 Jahren sowie das Erreichen der im Ertragsgutachten prognostizierten Stromerträge.
• die Vergütung des eingespeisten Stroms auf Basis der Zuschlagswerte (einschließlich prognostizierter Korrektur) in Höhe von xx,xx Cent je kWh und das Ausbleiben negativer Börsenstrompreise über den kalkulatorisch berücksichtigten Betrag hinaus.
• der Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage und der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies ist Bedingung dafür, dass der geplante Überschuss der Emittentin erwirtschaftet werden kann, um die Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage zu ermöglichen.
• Die Verbindlichkeiten bestehen aus den Darlehen zur Finanzierung der Windenergieanlagen. Höhere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund eines geringeren Einsatzes von Eigenkapital oder aufgrund erhöhter Zinsen würden zu einem erhöhten Schuldenstand und damit in der Folge höheren Zinsen der Emittentin führen.
• Änderungen am EEG Gesetz. Das EEG regelt unter anderem den rechtlichen Rahmen zur Abgabe von regenerativ erzeugtem Strom an den Netzbetreiber sowie die Vergütung der abgegebenen Strommenge. Maßgeblich für die Geschäftsaussichten der Emittentin sind dabei insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur Pflicht des Netzbetreibers zum Anschluss der Windenergieanlagen an das Stromnetz und zur Abnahme des erzeugten Stroms. Zum anderen hängen die Geschäftsaussichten der Emittentin von der Vergütung des erzeugten Stroms und der Höhe der Förderung nach dem EEG ab. Änderungen dieser Marktbedingungen und Abweichungen der prognostizierten Ertragslage der Emittentin aufgrund von negativen Strompreisen, Netzabschaltungen oder höheren Kosten für die Direktvermarktung oder zukünftige Änderungen des EEG können sich negativ auf die Geschäftsaussichten der Emittentin und ihre Fähigkeit zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage auswirken.
• Für den Rückbau der Windenergieanlagen werden entsprechende Rücklagen gebildet. Sollte diese nicht ausreichend sein, würden sich die Mehrkosten negativ auf die Fähigkeit der Emittentin, ihrer Verpflichtung zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage nachzukommen, auswirken.
• Insolvenzrisiko
• Zinsrisiko
• Erschwerte Handelbarkeit des Kommanditanteils.
• Anleger haften Gläubigern der Emittentin gegenüber in Höhe der von ihnen übernommenen und im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Dies entspricht in der Regel der übernommenen Kommanditeinlage. Es besteht das Risiko, dass die Haftung eines Anlegers bis zur Höhe der Einlage wieder auflebt, wenn der Anleger Ausschüttungen erhält und sein Kapitalkonto dadurch unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt. In diesem Fall muss der Anleger damit rechnen, von Gläubigern in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen bis zur Höhe seiner Haftsumme mit seinem sonstigen Vermögen in Anspruch genommen zu werden, insbesondere wenn die Emittentin in die Insolvenz fällt.
Bewertung
Grundsätzlich muß jeder sachkundige Anleger - und nur an diese wendet sich das Angebot - selbst entscheiden, ob der prognostizierte Ertrag die Risiken aufwiegt.
Auszüge aus einem Bericht der Stiftung Warentest zum Test von 6 Windparks:
Mindestens 3 000 bis 10 000 Euro investieren die Bürger für gut 20 Jahre. Insgesamt soll das Doppelte bis zum knapp Fünf fachen ihres Einsatzes an sie zurückfließen.
Verluste sind keineswegs nur ein theoretisches Risiko: In der Vergangenheit haben viele Anleger unternehmerischer Beteiligungen ihr Geld ganz oder zum Teil verloren, weil ihre Schiffe, Immobilien oder auch Windparks nicht liefen. Daher hat der Gesetzgeber 2013 im Kapitalanlagegesetzbuch Höchstgrenzen festgelegt. Bei vielen Beteiligungsmodellen dürfen Kredite höchstens 60 Prozent des Wertes der Investments ausmachen.
Bürgerwindparks fallen nicht unter dieses Gesetz und dürfen weiterhin mit höherem Kreditanteil arbeiten. Auffällig hoch ist der Anteil der Bankkredite am Gesamtvolumen der Windparkangebote. Zwischen 78 Prozent zu 89,3 Prozent machen sie aus. Damit drehen sie im wahrsten Sinne des Wortes ein großes Rad.
Was ein Windpark abwirft, hängt vor allem davon ab, wie viel Wind weht. Er muss eine bestimmte Spannbreite einhalten. Bläst er zu wenig, drehen sich die Rotorblätter nicht. Ist er zu stark, müssen sie abgeschaltet werden.
Das Schwachwindgebiet Wendelstein / Schwanstetten ist wohl nicht der optimale Ort für Investitionen in Windkraft.
15. Frage: "Wie muss ich den Stimmzettel für den Bürgerentscheid in Wendelstein ausfüllen, damit ich die BI unterstützen kann?"
Unsere Antwort: Stimmen Sie im Sinne der wirtschaftlichen Vernunft und der Liebe zur Natur so ab wie dargestellt. Damit wird der Gemeinde bei einem für uns erfolgreichen Bürgerentscheid als einzigem bisher bekannten Interessenten für den Bau von Windrädern in Wendelstein für ein Jahr die Mitwirkung verboten. Insbesondere betrifft dies die Pachtverhandlungen über Grundstücke.
Der Stimmzettel erfüllt beim Bürgerentscheid - geplant oder ungeplant - nicht die Anforderungen an eine einfache, klare Frage an die Bürger!
Die Gemeinde hat dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren mit ähnlichem Text gegenübergestellt. Dadurch wird auch die Zusatzfrage
notwendig. Das Ergebnis ist ein große Unsicherheit über das richtige Vorgehen. Daher unsere Klarstellung:
Bitte stimmen Sie wie dargestellt beim Bürgerentscheid 1 mit „NEIN“ (Ratsbegehren) und beim Bürgerentscheid 2 mit „JA“ (Bürgerbegehren), um die Wahl eindeutig zu machen.
Die Stichfrage entscheidet, welche der zur Abstimmung stehenden Entscheidungen gelten soll, falls beide eine Mehrheit erhalten. Bitte setzen Sie bei der Stichfrage Ihr Kreuz beim Bürgerentscheid 2.
