Einwände gegen geplanten Windkraft WK 402 Wendelstein - Schwanstetten
Folgende Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt:
Die drei zentralen Gründe, die gegen das geplante Windkraft-Vorhaben in WK 402 sprechen:
1. Schwachwindgebiet, 2. Trinkwassergefährdung 3.Vogelschutzgebiet
Die genaue Planung für das Gebiet Wendelstein - Schwanstetten
1. Schwachwindgebiet und somit ineffizienter Standort
Die Windhöffigkeit ist die mittlere Windgeschwindigkeit eines Standortes. Sie ist ein Indikator für die Eignung eines Standorts zur Nutzung der Windkraft.
Der Standort zwischen Leerstetten, Großschwarzenlohe und Raubersried ist mit der Windhöffigkeit von 5,6 m/s in 160 m Höhe über Grund der schlechteste Standort aller 32 geplanten Vorranggebiete in der Region Nürnberg. In den meisten Bundesländern, z. B. Niedersachsen, gilt für den wirtschaftlichen Betrieb eines Windrades ein Grenzwert für die Windhöffigkeit von 7 m/s. Gegenüber einem Standort mit 7 m/s reduziert sich bei identischen Windrädern am Standort WK402 mit nur 5,6 m/s die Windradleistung um ca. 50 %. Die Leistungskurve wird in diesem Diagramm veranschaulicht.
Förderung von Windrädern in Schwachwindgebieten:
Am geplanten Standort WK402 reicht der Erlös aus der Energieerzeugung nicht aus, um ohne Subventionen den Betrieb rentabel zu gestalten.
Die Daten aus dem Bayrischen Windatlas bescheinigen dem Standort WK402 eine Jahresleistung von nur ca. 80 Volllasttagen. Das ist die erwartete Erzeugungsleistung eines ganzen Jahres umgerechnet auf volle Tage. Rechnerisch steht die Anlage damit an 285 von 365 Tagen still (!) und produziert dann keinen Strom.
Um an Schwachwindstandorten den Investoren / Betreibern überhaupt einen annähernd rentablen Betrieb von Windrädern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung in 2023 das Referenzertragsmodell im EEG 2023 §36h reformiert und höhere Korrekturfaktoren für Anlagenstandorte in Süddeutschland zum Ausgleich der Standortnachteile eingeführt.
Für das Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur für Bürgerenergieanlagen eine garantierte Einspeisevergütung von 7,35 ct/kWh festgelegt. Bei der für WK402 angegebenen Standortgüte 60% beträgt der Korrekturfaktor 1,42 und damit steigt die Vergütung um mehr als 3 ct/kWh auf 10,44 ct/kWh. Diese Vergütung wird dem Betreiber für eine Betriebszeit von 20 Jahren garantiert und führt zu einer aus Steuermitteln finanzierten Subvention von ca. 6,5 Millionen EUR je Windrad.
Stromgestehungskosten von Windkraftanlagen:
Häufig wird darauf hingewiesen, moderne Windkraftanlagen seien effizienter als ihre Vorgänger. Tatsächlich sind Windkraftanlagen für Schwachwindgebiete für die erhöhten Standortanforderungen mit speziellen Turbinen und größeren Bauhöhen ausgelegt. Aber diese Optimierungen führen zu deutlich höheren Stromgestehungskosten, die sich aus der Summe der Investitions-, der Betriebs- und der Finanzierungskosten ergeben. So gibt der „Erfahrungsbericht Kostensituation der Windenergie an Land Stand 2. Dezember 2024“ für ein Windrad an einem Standort mit 100% Standortgüte und einer Anlagenlaufzeit von 20 Jahren die mittleren Stromgestehungskosten mit ca. 6,2 ct/kWh an.
Fazit: Bei Standorten mit niedrigerer Standortgüte sind die mittleren Stromgestehungskosten höher und steigen z.B. bei einem 60 % - Standort wie WK402 auf ca. 9,8 ct/kWh an. Die höheren Kosten beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage an einem Schwachwindstandort zusätzlich.
Unsere Frage:
Ist diese Vorgehensweise volkswirtschaftlich sinnvoll?
Weitere Aspekte zum Betrieb von Windrädern in Schwachwindgebieten
Im Jahr 2024 wurden insgesamt EEG-Vergütungen an die Betreiber von Wind- und Solarparks in Höhe von rund 18,49 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert (siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14522). Für 2025 rechnet der Bund mit rund 17 Milliarden für EEG Vergütungen.
Diese EEG Vergütungen, die durch den Bund und damit durch die Steuerzahler getragen werden, setzen sich im Wesentlichen aus folgenden 3 Positionen zusammen:
1. Marktprämie/Differenzkosten
Der größte Anteil der EEG-Vergütungen entsteht durch die Differenz zwischen der gesetzlich festgelegten und für 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung für Anlagenbetreiber und dem durchschnittlichen an der Strombörse erzielten Strompreis. Wenn der Börsenstrompreis unter der den Betreibern von Photovoltaik- und Windenergieanlagen garantierten Vergütung liegt, gleicht der Bund diese Differenz aus.
Beispiel: Wenn ein Windkraftanlagen-Betreiber vom Staat eine garantierte Vergütung von 7 ct/kWh erhält und den erzeugten Strom für einen Börsenstrompreis von 5 ct/kWh anbieten muss, kostet das den Bundeshaushalt 2 ct/KWh.
2. Negative Strompreise
Negative Strompreise an der Strombörse entstehen, wenn die Stromproduktion größer ist als die Nachfrage. Damit der produzierte Strom in solchen Phasen angenommen wird, kostet er oft weniger als null Euro. Das bedeutet: Wer Strom kauft, bekommt Geld dafür, statt Geld zu bezahlen.
Da der Staat den Betreibern von Wind- und Solaranlagen für die Laufzeit der Anlagen die vereinbarte Einspeisevergütung garantiert, zahlt er diese Vergütungen bislang in der Regel auch dann, auch wenn der Strom keinen Erlös erzielt und subventioniert so die Betreiber von Wind- und Solaranlagen.
Beispiel: Wenn ein WIndkraftanlagen-Betreiber vom Staat 7 ct/kWh erhält und an der Strombörse seinen Strom für minus 5 ct/kWh anbieten muss, kostet das den Steuerzahler 12 ct/kWh.
Durch den starken Zubau neuer Wind- und Solarparks ist die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen in den letzten Jahren stark gestiegen: von 69 Stunden in 2022 auf über 400 Stunden im 1. Halbjahr 2025.
In 2025 hat die Politik Maßnahmen ergriffen, um die Subventionen im Zusammenhang mit negativen Strompreisen zu reduzieren:
- Ab 20.02.2025 erhalten Betreiber von neuen Wind- und Solarparks keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom während der Phasen mit negativen Strompreisen an der Strombörse
- Zum 01.10.2025 wurde die Intervalldauer mit stabilem Strompreis an der Strombörse von 1 Stunde auf 15 Minuten verkürzt. Somit wird nicht nur einmal pro Stunde, sondern viermal pro Stunde der Strompreis neu festgelegt. Dadurch wird die Häufigkeit negativer Preise zusätzlich erhöht.
Beide Maßnahmen führen zu Einnahmeverlusten für Betreiber von Wind- und Solarparks. Dies wird insbesondere die Rentabilität von Windrädern in Schwachwindgebieten weiter verringern.
3. Redispatch
Das Stromnetz muss jederzeit im Gleichgewicht sein: Stromerzeugung und -verbrauch müssen sich exakt die Waage halten. Nur so bleibt die Netzfrequenz stabil bei 50 Hertz. Schon kleinste Abweichungen bei der Netzfrequenz können zu Störungen, im Extremfall bis zum Blackout, führen. Wenn also zu viel Strom eingespeist wird oder an anderer Stelle fehlt, müssen Netzbetreiber blitzschnell reagieren – zum Beispiel mit Redispatch-Maßnahmen.
Was passiert beim Redispatch: Wenn Netzbetreiber eine drohende Überlastung im Stromnetz erkennen, muss sofort die Einspeisung in die Stromnetze reduziert werden. Da konventionelle Kraftwerke nicht kurzfristig runter gefahren werden können, werden z.B. Windräder und / oder PV-Anlagen zur Stabilisierung des Stromnetzes abgeschaltet. Da der Staat den Betreibern von Wind- und Solaranlagen für die Laufzeit der Anlagen, in der Regel 20 Jahre, die vereinbarte Einspeisevergütung garantiert, zahlt er diese Vergütungen auch für Strom, der im Abschaltzeitraum nicht produziert wurde, aber hätte produziert werden können und subventioniert so die Betreiber von Wind- und Solaranlagen.
Aufgrund großer Engpässe im Verteilnetz der N-Ergie müssen Betreiber neu ans Netz gehender Windenergieanlagen die sogenannten „Flexiblen Netzanschlussvereinbarungen“ (FCA)“ akzeptieren. Die FCA bedeuten, dass Windräder von April bis September von 10 Uhr bis 16 Uhr pauschal nicht mehr ins Netz einspeisen dürfen. Auch diese Maßnahme wird die Rentabilität von Windrädern in Schwachwindgebieten weiter reduzieren. Windkraftbetreiber rechnen hier mit Ertragseinbußen von ca. 7,5% pro Jahr (siehe Schwabacher Tagblatt, 29.09.2025).
Unsere Frage:
Macht ein Windpark in einem Schwachwindgebiet Sinn?
Analyse eines unseres Erachtens typischen Modells einer Bürgerbeteiligung an einer Windkraftanlage finden Sie hier.

2. Trinkwassergefährdung
Aus dem Energie-Atlas Bayern geht eindeutig hervor: Der Standort WK402 liegt mitten in unserem Wassereinzugsgebiet. Unser bisher hervorragende Trinkwasserqualität steht auf dem Spiel – der Bau der Windkraftanlagen gefährdet massiv unser Wasser. Die Brunnen und auch die Wasserschutzgebiete liegen in unmittelbarer Nähe, jede Gefahr für unser Wasser ist zugleich auch eine Gefahr für unsere Gesundheit.
Der toxische Abrieb der Rotorblätter – darunter sogenannte Ewigkeits-Chemikalien wie PFAS – verschmutzen die Luft sowie die umliegenden Felder, Wiesen und das Grundwasser. Diese Substanzen sind, wie der Name schon sagt, nicht abbaubar und verbleiben dauerhaft in unserer Umwelt. Durch den Wind werden die abrasierten Mikropartikel auch in die nicht weit davon entfernten Wasserschutzgebiete getragen. Aufgrund unserer durchlässigen Sandböden befürchten wir, dass diese Gifte im Laufe der Jahre ins Grundwasser gelangen könnten.
Unser Trinkwasser und unsere Böden wären dann für immer verseucht!
Hydrogeologen setzen sich bereits dafür ein, bei der Planung von Windenergieanlagen einen besseren Schutz für das Grundwasser - unser Trinkwasser - zu gewährleisten. Da unser Trinkwasser eine begrenzte Ressource mit höchster Priorität ist, ist dessen Schutz besonders wichtig. Weitere wichtige Informationen und Details finden Sie im Bericht des Dachverbands Geowissenschaften DVGeo unter folgendem Link.
Havarien treten immer wieder auf! Dabei handelt es sich um einen plötzlichen, schweren Unfall – zum Beispiel durch einen technischen Defekt, Feuer oder eine Explosion in der Gondel, in der sich die Antriebstechnik, Generatoren und Steuerungssysteme befinden können. In einem solchen Fall, insbesondere bei einem Brand, werden große Mengen hochgiftiger Ewigkeits-Chemikalien dann auf einmal freigesetzt. Diese Gifte liegen in deutlich höherer Konzentration vor und können sofort große Flächen kontaminieren.
Eine offizielle Statistik zu Havarien liegt nicht vor. Es existiert jedoch eine Aufzeichnung im Rahmen einer Bundesinitiative, auf die wir hier verweisen.
Im Falle eines Brandes stehen die Einsatzkräfte vor erheblichen Herausforderungen. Viele Windkraftanlagen erreichen – wie bei uns auch vorgesehen – Höhen von derzeit bis zu 250 Metern, was herkömmliche Leitern bei weitem überragt. In einer Generator-Gondel sind zudem zahlreiche elektrische Komponenten verbaut sowie Öle und Fette als Brennmaterial vorhanden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Rotorblätter oder andere Teile herabstürzen. Für die Feuerwehr bleibt meist nur die einzige Möglichkeit, das Gebiet großräumig abzusperren und das Feuer kontrolliert ausbrennen zu lassen, um weitere Gefahren zu minimieren.
Das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt – insbesondere für unser Grundwasser – ist bei einer Havarie deutlich erhöht, da Schadstoffe unkontrolliert in größerem Umfang und schneller in die Umwelt gelangen als beim normalen Abrieb. Dieses Risiko lässt sich nicht einfach wegdiskutieren. Es ist eine Tatsache, die ernst genommen werden muss.
Hinweis: PFAS kommen in vielen Alltagsprodukten wie Kleidung, Kochgeschirr, Verpackungen und im Straßenverkehr vor. Befürworter der Windenergie nutzen diesen Vergleich, um die Akzeptanz für Windräder zu erhöhen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen eine weitere massive Verbreitung von Ewigkeits-Chemikalien wie eben PFAS bedeutet. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch solche Schadstoffe ist es unerlässlich, andere, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die unserer Gesundheit und Umwelt nicht belasten und gefährden – anstatt eine weitere Zunahme trotz besseren Wissens zu befürworten. Siehe auch die Untersuchung des BUND.
Unsere Frage:
Wer kann das verantworten?

3. Vogelschutzgebiet SPA - Natura 2000
Der geplante Standort für die Windkraftanlagen (WK 402) grenzt direkt an den Nürnberger Reichswald. Der Nürnberger Reichswald ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und wurde als Vogelschutzgebiet (SPA – Special Protection Area) mit der Bezeichnung 6533-471 ausgewiesen. Der Nürnberger Reichswald ist eine der ältesten urkundlich belegten, kontinuierlich bewirtschafteten Forstlandschaften Europas und besitzt eine herausragende kultur- und forstgeschichtliche Bedeutung. Er steht heute als Bannwald sowie als Natura-2000 und EU-Vogelschutzgebiet unter besonderem Schutz. Er ist auch ein europaweit bedeutsames Schutzgebiet mit Rote-Liste-Arten wie Ziegenmelker, Heidelerche, Auerhuhn, Haselhuhn und den streng geschützten Arten wie Habicht und Bussard.
Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten, das in der Europäischen Union eingerichtet wurde, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume zu schützen. Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sowie der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Lebensräume wildlebender Vogelarten zu erhalten und zu pflegen. Die SPA-Gebiete sind speziell für den Schutz wildlebender Vögel eingerichtet. Da der Nürnberger Reichswald zu den wichtigsten Naturräumen in Bayern gehört und als Vogelschutzgebiet gilt, ist er durch Natura-2000 besonders geschützt. Nach Ansicht des BfN sollten einige Landschaftsarten und Schutzgebiete, wie z.B. Natura-2000-Gebiete grundsätzlich von Windrädern freigehalten werden. Weiter Informationen dazu finden Sie hier.
Der Nürnberger Reichswald ist ein großer, zusammenhängender Wald mit vielfältigen Lebensräumen. Er besteht aus verschiedenen Waldarten und besonderen Biotopen, wie offenen Flächen, Bachtälern, Teichen und kleinen Gewässern. Besonders typisch sind die großen, trockenen und lichtdurchfluteten Kiefernwälder sowie verschiedene Bereiche mit Laubbäumen. Außerdem gibt es Flächen, die sich mittlerweile in strukturreiche Misch- und Laubwälder sowie Bruchwälder verwandelt haben. In manchen Bereichen wächst auch nur eine Zwergstrauchvegetation. Diese sehr vielfältigen Lebensräume bieten einen wichtigen Schutz für seltene, bedrohte und streng geschützten Vogelarten gemäß Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG, die besonderer Schutzmaßnahmen hinsichtlich Ihrer Lebensräume bedürfen.
Dieses Schutzgebiet wäre durch den Bau der Windräder der Gefahr eines Waldbrandes ausgesetzt, da die Windräder in unmittelbarer Nähe des Waldes stehen werden. Trockene Vegetation und heißer Funkenflug könnten im Falle eines Brandes des Windrades leicht entflammen und sich rasch auf den umliegenden Wald ausbreiten, was erhebliche Schäden für die Natur und die Umgebung zur Folge haben könnte. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnt vor erhöhter Brandgefahr im Zusammenhang mit Windrädern in und an Waldgebieten. Gerhard Busmann, Vorsitzender des NABU-Regionalverbandes Emsland/Grafschaft Bentheim erwähnt auch den Aspekt, dass Windräder Naherholungsgebiete zerschneiden und verlärmen, Lebensräume gefährden und die Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse erhöhen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn man im geplanten Gebiet für die Windenergienutzung, unserem unmittelbaren Naherholungsraum, mit offenen Augen unterwegs ist, kann man viele interessante Beobachtungen in der Natur machen. Hier lassen sich u. a. vom Aussterben bedrohte Vogelarten wie das Auerhuhn oder der Ziegenmelker beobachten. Ebenso sind gefährdete Arten wie der Schwarzstorch und Eulen zu finden. Sehr seltene, wildlebende Vögel wie der Rotmilan oder der Wespenbussard kreisen über den offenen Flächen, direkt neben dem Natura-2000-Waldgebiet. Zudem gibt es in diesem Schutzgebiet eine sehr seltene Fledermausart, die Zweifarbfledermaus (s. re. in Schwanstetten aufgenommenes Foto), welche gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützt gelistet ist. Diese Fledermaus gehört laut NABU zu den durch Windenergieanlagen besonders gefährdeten Arten. Wir verweisen auf Seite 17 - NABU - Forderungen zur Integration von Natur- und Artenschutzbelangen bei der Realisierung der deutschen Energie- und Klimaschutzziele bis 2050.
Der Bau von Windrädern in diesem extrem sensiblen Gebiet würde die natürlichen Lebensräume erheblich beeinträchtigen. Besonders für Vögel werden die Anlagen eine Gefahr darstellen, da sie Kollisionen verursachen. Hinweis: Die Windräder in WK 402 werden so nahe am Waldrand stehen, dass selbst moderne Frühwarnsysteme die Vögel nicht rechtzeitig erkennen können.
Die angrenzenden offenen Wiesen- und Ackerflächen werden von geschützten Greifvogelarten regelmäßig zur Nahrungssuche genutzt und stellen damit einen funktional wichtigen Teil ihres Lebensraums im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie dar. Auf der Wiesenfläche sind zudem auch noch andere Beutegreifer zu finden. Die offenen Abstandsflächen direkt neben dem Natura-2000-Gebiet bilden die Grundlage für die Ernährung und das Überleben dieser Vogelarten, da sie dort die notwendigen Beutetiere wie Mäuse, Insekten und andere Kleintiere jagen können.
In Jagdgebieten, die von Greifvögeln wie dem Milan genutzt werden, besteht sehr häufig die Gefahr, dass Windräder zu tödlichen Fallen werden. Die Vögel fliegen im Gleitflug unachtsam in die Rotorblätter und erleiden schwerwiegende Verletzungen oder sterben. Eingriffe in den natürlichen Lebensraum haben langfristig negative Auswirkungen auf die Populationen dieser streng geschützten Arten. Laut einer Statistik des Landesamtes für Umwelt Brandenburg vom 26. Februar 2025 belegen Untersuchungen, dass Kollisionen mit Windenergieanlagen die Populationen dieser Vogelarten deutlich verringern. Hier sind z.B. die Auswirkungen der Windenergieanlagen auf Fledermäuse beschrieben.
Das Fundament einer Windkraftanlage verdichtet stets den Untergrund unter einem Windrad. Durch Bodenverdichtung, neue Entwässerungsstrukturen und mögliche Eingriffe in bestehende Gräben können sich lokale Abflusswege und Abflussdynamiken im Aufstellgebiet verändern. Der Bau von Windrädern im geplanten Gebiet WK 402 wird zu einer Zerstörung des natürlichen Charakters und der Artenvielfalt dieses wertvollen Naherholungsraums führen - in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vogelschutzgebiet (SPA) - Natura-2000.
Was nutzt dieses Schutzgebiet den Vogelarten noch, nachdem die Windräder in Betrieb gegangen sind?
Die 80 m langen Rotorblätter werden erbarmungslos als gigantische Messer die Luft durchschneiden und verwirbeln. Die Gefahr für die Vögel, vor allem für die geschützten Arten, ist offensichtlich – Kollisionen sind unvermeidlich und führen dazu, dass die Vögel getötet oder schwer verletzt werden. Die Vögel werden ihre Nistplätze unweigerlich verlassen. Statt einen sicheren Rückzugsort zu haben, verwandelt sich das Gebiet in einen tödlichen Ort, der mehr Schaden anrichten wird, als dass er Schutz bietet. Es ist eine Katastrophe für die Natur!
Unsere Frage:
Wie kann es sein, dass in dem derzeit ausgewiesenen Gebiet WK 402 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 250 m Höhe gebaut werden sollen, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Vogelschutzgebiet SPA - Natura-2000 befindet?
Die Regionalplanung Wendelstein - Schwanstetten
Die Regionalplanung für die Region Nürnberg (7), u. a. Vorranggebiet WK402 Standort: Wendelstein – Schwanstetten
- Bau von Windrädern mit einer Gesamthöhe von ca. 260 m. Zum Vergleich: Der Kölner Dom ist 157 m hoch.
- Mindestabstand zur Wohnbebauung ca. 800 m
- Der Windpark liegt im Einzugsgebiet der Wasserversorgung
- Landschaftsschutzgebiet angrenzend
- Natura 2000 Vogelschutzgebiet (SPA) „Nürnberger Reichswald“ angrenzend
- Der vorgesehene Bereich zwischen Wendelstein und Schwanstetten hat das geringste Windpotenzial aller 32 in der Regionalplanung ausgewiesenen Gebiete
- Die irreparablen Schäden, die der Natur zugefügt werden, und die erheblichen Risiken für Mensch und Tier stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur Menge des in diesem windschwachen Gebiet erzeugbaren Stroms.
Hinweis:
Die Gemeinden Wendelstein und Schwanstetten waren bislang für die Gewinnung von Windkraft kein geeignetes Gebiet!
Nur durch die Aufweichung wichtiger Schutzrechte wurde unser Gebiet in die Regionalplanung mit einbezogen.

Allgemeine Informationen zu Windkraftanlagen und deren Effekte
Mögliche Risiken für unsere Lebensqualität, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt
- Gesundheitsschädlicher Abrieb
Hoch toxischer Abrieb nicht abbaubarer Ewigkeits-Chemikalien (PFAS) von Rotoren lagert sich in den Äckern und Anbauflächen ein und wird durch Wind in Wohngebiete hineingetragen.
- Grund- und Trinkwasserverunreinigung
Der giftige Abrieb der Rotoren versickert unkontrolliert in den Böden und führt zu Verunreinigungen unser Wassereinzugs- und Trinkwasserschutzgebiete. Unkontrollierte Freisetzung von Giftstoffen im Falle einer Havarie (z. B. Brand.
- Immissionen und Infraschall
Symptome wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme werden auf Windkraftanlagen zurückgeführt.
- Negatives Landschaftsbild
Massive und dauerhafte Veränderung und negative Beeinträchtigung unseres wertvollen Naherholungsgebietes.
- Gefährdung von Tieren
insbesondere schutzwürdiger Vögel, wie z. B. Rotmilan, Bussarde und Störche. Dazu Fledermäuse, Insekten etc.
- Wertverlust der Immobilien
bis zu 23% - laut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.
- Veränderung des Mikroklimas
Durchmischung von Luftmassen und erhöhte Verdunstung hat die Austrocknung der Böden zur Folge. Erschwerte Wasseraufnahme durch Bodenverdichtung in Folge von Bau- und Wartungsarbeiten - fatal in Anbetracht der Trockenheit vergangener Jahre. Vor allem unser ohnehin trockenes Sandbodengebiet ist hier besonders gefährdet.
- Zerstörung des Waldes
Die Errichtung erfordert Rodungen für Zufahrtswege, Standorte und Infrastruktur. Diese bleiben in der Regel bestehen. Die breiten, geradlinien Schneißen lassen die Wälder leichter austrocknen.
- Rotorblätter vernichten Regenwald
Ein wesentlicher Baustoff für die Rotorblätter ist Balsaholz. Für dessen Gewinnung werden ganze Regenwälder abgeholzt.
- Beeinträchtigung für unsere Kinder
Lärm und Schattenschlag beeinträchtigen die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit unserer Kinder. Die Empfehlung der WHO, den Lärmpegel in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auf maximal 30 dB(A) zu begrenzen, wird im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt. Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Schattenschlag.






