Einwände gegen geplanten Windkraft WK 402 Wendelstein - Schwanstetten
Folgende Informationen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt:
Die drei zentralen Gründe, die gegen das geplante Windkraft-Vorhaben in WK 402 sprechen:
1. Schwachwindgebiet, 2. Trinkwassergefährdung 3.Vogelschutzgebiet
Die genaue Planung für das Gebiet Wendelstein - Schwanstetten
Der Standort WK402 ist ein echtes Schwachwindgebiet mit äußerst geringer Windhöffigkeit, sodass die geplanten Windräder ohne Förderung nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Die Windhöffigkeit ist die mittlere Windgeschwindigkeit eines Standortes. Sie ist ein Indikator für die Eignung eines Standorts zur Nutzung der Windkraft. Der Standort WK402 ist mit der Windhöffigkeit von 5,6 m/s in 160 m Höhe über Grund der schlechteste Standort aller 32 geplanten Vorranggebiete in der Region Nürnberg. In den meisten Bundesländern, z. B. Niedersachsen, gilt für den wirtschaftlichen Betrieb eines Windrades ein Grenzwert von 7 m/s. Bei der Windhöffigkeit von 5,6 m/s am Standort WK402 reduziert sich die Windradleistung auf ca. 50%.
Förderung von Windrädern in Schwachwindgebieten:
Um Anlagenbetreibern einen wirtschaftlichen Betrieb in Schachwindgebieten zu ermöglichen, hat das EEG 2023 §36h einen Standortgüte-Korrekturfaktor eingeführt, der Standortnachteile ausgleichen soll. Dieser Faktor beträgt für den Schwachwindstandort WK402 1,55.
Für 2025 ist für Bürgerenergieanlagen eine garantierte Einspeisevergütung von 7,35 ct/KWh festgelegt. Durch den Standortgüte-Korrekturfaktor 1,55 steigt die Einspeisevergütung um 4,04 ct/KWh auf 11,39 ct/KWh. Der Bayerischer Windatlas gibt für den Standort WK402 den mittleren Standortertrag in 160 m Höhe mit ca. 10.500 MWh/Jahr an.
Somit ergibt sich bei einer 20 jährigen Laufzeit pro Windrad eine Förderung in Höhe von 8.484.000 EUR, am Standort WK402 mit 2 Windrädern somit eine Gesamtförderung von 16.968.000 EUR. Diese Förderung wird, wie die gesamten EEG-Vergütungen, aus dem Bundeshaushalt finanziert, d. h. über Einnahmen aus dem CO2 Handel und über Steuermittel, und damit letztendlich vom Steuerzahler finanziert.
Unsere Frage:
Ist diese Vorgehensweise volkswirtschaftlich sinnvoll?
Weitere Mehrkosten entstehen aufgrund von Abschaltungen von Windrädern und PV-Anlagen sowie Maßnahmen zur Stabilisierung des Stromnetzes. Erneuerbare Energien aus Windkraft und Photovoltaik sind nicht regelbar wie konventionelle Kraftwerke. Sie müssen daher zur Stabilisierung des Stromnetzes abgeschaltet werden, wenn mehr Energie erzeugt als nachgefragt wird. Hierdurch entstanden im Jahr 2023 zur Bezahlung abgeschalteter Anlagen Kosten in Höhe von ca. 3,1 Mrd. EUR. Davon entfielen ca. 2 Mrd. auf regulierende Netzeingriffe und ca. 1,1 Mrd. auf Zahlungen an die Betreiber für den sogenannten Phantomstrom, also für den Strom, der im Abschaltzeitraum hätte produziert werden können.
Zukünftig sollen neue Anlagen nur noch dann Einspeisezusagen erhalten, wenn die Betreiber flexible Einspeisezusagen ohne EEG-Vergütung bei Abschaltungen akzeptieren. Damit wird es zukünftig noch schwieriger, Windkraftanlagen in Schwachwindgebieten wirtschaftlich zu betreiben.
Zusätzliche Subventionen an Betreiber von Wind- und Solaranlagen zum Ausgleich negativer Strompreise. Negative Strompreise treten in Deutschland so häufig auf wie nie zuvor. Sie entstehen, wenn die Stromproduktion größer ist als die Nachfrage. Damit der produzierte Strom in solchen Momenten abgenommen wird, wird der Strom an der Strombörse mit einem negativen Preis gehandelt, d.h. wer Strom kauft, bekommt dafür Geld, anstatt Geld zu bezahlen.
Da der Staat den Betreibern von Wind- und Solaranlagen für die Laufzeit der Anlagen die vereinbarte Einspeisevergütung garantiert, zahlt er diese Vergütungen, auch wenn der Strom keinen Erlös erzielt und subventioniert so die Betreiber von Wind- und Solaranlagen.
Für das Jahr 2024 hatte der Bund für diese zusätzliche EEG Vergütung ca. 10 Mrd. EUR veranschlagt, allerdings wurden bis zum Ende des Jahres tatsächlich 18,5 Mrd. EUR gezahlt. Für das Jahr 2025 sind weitere 17,5 Mrd. EUR zum Ausgleich negativer Strompreise geplant
Zusätzliche Windparks vergrößern das Problem zulasten unserer Steuern.
Stromgestehungskosten von Windkraftanlagen:
Häufig wird darauf hingewiesen, moderne Windkraftanlagen seien effizienter als ihre Vorgänger. Tatsächlich sind Windkraftanlagen für Schwachwindgebiete für die erhöhten Standortanforderungen mit speziellen Turbinen und größeren Bauhöhen ausgelegt. Aber diese Optimierungen führen zu spürbar höheren Stromgestehungskosten, die sich aus der Summe der Investitions-, der Betriebs- und der Finanzierungskosten ergeben.
So gibt der „Erfahrungsbericht Kostensituation der Windenergie an Land Stand 2024“ für ein Windrad an einem Standort mit 100% Standortgüte und einer Anlagenlaufzeit von 20 Jahren die mittleren Stromgestehungskosten mit ca. 6,2 ct/kWh an. Bei Standorten mit niedrigerer Standortgüte sind die mittleren Stromgestehungskosten höher und steigen z.B. an einem 50 % - Standort wie WK402 auf ca. 11,6 ct/kWh an. Die höheren Kosten beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage an einem Schwachwindstandort zusätzlich.
Unsere Frage:
Macht ein Windpark in einem Schwachwindgebiet Sinn?
Aus dem Energie-Atlas Bayern geht eindeutig hervor: Der Standort WK402 liegt mitten in unserem Wassereinzugsgebiet. Unser bisher hervorragende Trinkwasserqualität steht auf dem Spiel – der Bau der Windkraftanlagen gefährdet unser Wasser massiv. Die Brunnen und die Wasserschutzgebiete liegen in unmittelbarer Nähe, und jede Gefahr für unser Wasser ist zugleich eine Gefahr für unsere Gesundheit.
Der toxische Abrieb der Rotorblätter – sogenannte Ewigkeits-Chemikalien wie PFAS – verschmutzt Luft sowie die umliegenden Felder, Wiesen und das Grundwasser. Diese Substanzen sind, wie der Name schon sagt, nicht abbaubar und verbleiben dauerhaft in unserer Umwelt. Durch den Wind werden die Mikropartikel auch in die nicht weit davon entfernten Wasserschutzgebiete getragen. Aufgrund unserer durchlässigen Sandböden befürchten wir, dass diese Gifte im Laufe der Jahre ins Grundwasser gelangen könnten.
Unser Trinkwasser und Böden wären dann für immer verseucht!
Hydrogeologen setzen sich bereits dafür ein, bei der Planung von Windenergieanlagen besseren Schutz für das Grundwasser - unser Trinkwasser - zu gewährleisten. Da unser Trinkwasser eine begrenzte Ressource mit höchster Priorität ist, ist dessen Schutz besonders wichtig. Weitere wichtige Informationen und Details finden Sie im Bericht des Dachverbands Geowissenschaften DVGeo unter folgendem Link.
Havarien treten immer wieder auf! Dabei handelt es sich um einen plötzlichen, schweren Unfall – zum Beispiel durch einen technischen Defekt, Feuer oder eine Explosion in der Gondel, in der sich die Antriebstechnik, Generatoren und Steuerungssysteme befinden. In einem solchen Fall, insbesondere bei einem Brand, werden große Mengen hochgiftiger Ewigkeits-Chemikalien auf einmal freigesetzt. Diese Gifte liegen in deutlich höherer Konzentration vor und können sofort große Flächen kontaminieren.
Eine offizielle Statistik zu Havarien liegt nicht vor. Es existiert jedoch eine Aufzeichnung im Rahmen einer Bundesinitiative, auf die wir hier verweisen.
Im Falle eines Brandes stehen die Einsatzkräfte vor erheblichen Herausforderungen. Viele Windkraftanlagen erreichen – wie bei uns auch vorgesehen – Höhen von bis zu 250 Metern, was herkömmliche Leitern bei weitem überragt. In der Generator-Gondel sind zudem zahlreiche elektrische Komponenten verbaut sowie Öle und Fette als Brennmaterial vorhanden. Außerdem besteht die Gefahr, dass Rotorblätter oder andere Teile herabstürzen. Für die Feuerwehr bleibt meist nur die Möglichkeit, das Gebiet großräumig abzusperren und das Feuer kontrolliert ausbrennen zu lassen, um weitere Gefahren zu minimieren.
Das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt – insbesondere für unser Grundwasser – ist dadurch deutlich erhöht, da Schadstoffe unkontrolliert in größerem Umfang und schneller in die Umwelt gelangen als beim normalen Abrieb. Dieses Risiko lässt sich nicht einfach wegdiskutieren. Es ist eine Tatsache, die ernst genommen werden muss.
Hinweis: PFAS kommen in vielen Alltagsprodukten wie Kleidung, Kochgeschirr, Verpackungen und im Straßenverkehr vor. Befürworter der Windenergie nutzen diesen Vergleich, um die Akzeptanz für Windräder zu erhöhen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen eine weitere massive Verbreitung von Ewigkeits-Chemikalien wie PFAS bedeutet. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch solche Schadstoffe ist es unerlässlich, andere, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die unserer Gesundheit und Umwelt nicht belasten und gefährden – anstatt eine weitere Zunahme trotz besseren Wissens zu befürworten. Siehe auch die Untersuchung des BUND.
Unsere Frage:
Wer kann das verantworten?
Der geplante Standort für die Windkraftanlagen (WK 402) grenzt direkt an den Nürnberger Reichswald. Der Nürnberger Reichswald ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und wurde als Vogelschutzgebiet (SPA – Special Protection Area) ausgewiesen. Damit ist er als sensibles Gebiet zu behandeln, das im Umweltbericht zur 23. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) in keiner Weise angemessen berücksichtigt wird.
Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten, das in der Europäischen Union eingerichtet wurde, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume zu schützen. Die SPA-Gebiete sind speziell für den Schutz wildlebender Vögel eingerichtet. Da der Nürnberger Reichswald zu den wichtigsten Naturräumen in Bayern gehört und als Vogelschutzgebiet gilt, ist er durch Natura 2000 besonders geschützt. Nach Ansicht des BfN sollten einige Landschaftsarten und Schutzgebiete, wie z.B. Natura 2000 Gebiete grundsätzlich von Windrädern freigehalten werden. Weiter Informationen dazu finden Sie hier.
Der Nürnberger Reichswald ist ein großer, zusammenhängender Wald mit vielfältigen Lebensräumen. Er besteht aus verschiedenen Waldarten und besonderen Biotopen, wie offenen Flächen, Bachtälern, Teichen und kleinen Gewässern. Besonders typisch sind die großen, trockenen und lichtdurchfluteten Kiefernwälder sowie Bereiche mit Laubbäumen. Außerdem gibt es Flächen, die sich in strukturreiche Misch- und Laubwälder sowie Bruchwälder verwandelt haben. In manchen Bereichen wächst auch Zwergstrauchvegetation. Diese vielfältigen Lebensräume bieten wichtigen Schutz für seltene und bedrohte Vogelarten.
Dieses Schutzgebiet wäre durch den Bau der Windräder der Gefahr eines Waldbrandes ausgesetzt, da die Windräder in unmittelbarer Nähe des Waldes stehen werden. Trockene Vegetation und heißer Funkenflug könnten im Falle eines Brandes des Windrades leicht entflammen und sich rasch auf den umliegenden Wald ausbreiten, was erhebliche Schäden für die Natur und die Umgebung zur Folge haben könnte. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) warnt vor erhöhter Brandgefahr im Zusammenhang mit Windrädern in Waldgebieten. Gerhard Busmann, Vorsitzender des NABU-Regionalverbandes Emsland/ Grafschaft Bentheim erwähnt auch den Aspekt, dass Windräder Naherholungsgebiete zerschneiden und verlärmen, Lebensräume gefährden und die Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse erhöhen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn man im geplanten Gebiet für die Windenergie, unserem unmittelbaren Naherholungsraum, mit offenen Augen unterwegs ist, kann man viele interessante Beobachtungen machen. Hier lassen sich u. a. sehr seltene wildlebende Vögel wie Rotmilan sowie Weiß- und Schwarzstörche sehen. Außerdem gibt es in diesem Gebiet eine sehr seltene Fledermausart, die Zweifarbfledermaus (s. in Leerstetten aufgenommenes Foto). Diese Fledermaus gehört laut NABU zu den durch Windenergieanlagen besonders gefährdeten Arten. Wir verweisen auf Seite 17 - NABU - Forderungen zur Integration von Natur- und Artenschutzbelangen bei der Realisierung der deutschen Energie- und Klimaschutzziele bis 2050.
Der Bau von Windrädern in diesem extrem sensiblen Gebiet würde die natürlichen Lebensräume erheblich beeinträchtigen. Besonders für Vögel werden die Anlagen eine Gefahr darstellen, da sie Kollisionen verursachen. Hinweis: Die Windräder in WK 402 werden so nahe am Waldrand stehen, dass selbst moderne Frühwarnsysteme die Vögel nicht rechtzeitig erkennen können.
Die angrenzenden freien Wiesen und Felder, auf denen sich der Standort WK 402 befindet, dienen Raubvögeln wie Rotmilanen, Bussarden, Falken und anderen Greifvögeln sowie Beutegreifern als wichtige Jagdgebiete. Diese Flächen sind für die Ernährung und das Überleben dieser Arten von entscheidender Bedeutung, da sie dort Beutetiere wie Mäuse, Insekten und andere Kleintiere jagen. Eingriffe in den natürlichen Lebensraum haben langfristig negative Auswirkungen auf die Populationen dieser geschützten Arten.
Außerdem wird der Bau den Boden verdichten, die Vegetation und die Wasserläufe verändern, was das ökologische Gleichgewicht im Gebiet stört und den Schutz der dort lebenden Tiere gefährdet. Der Bau von Windrädern wird zu einer Zerstörung des natürlichen Charakters und der Artenvielfalt dieses wertvollen Naherholungsraum und Vogelschutzgebietes (SPA) - Natura 2000 führen.
Doch was nutzt dieses Schutzgebiet den Tieren nach dem Bau des Windparks noch?
Die 80 m langen Rotorblätter werden erbarmungslos als gigantische Messer die Luft durchschneiden und verwirbeln. Die Gefahr für die Vögel, vor allem für die geschützten Arten, ist offensichtlich – Kollisionen sind unvermeidlich und führen dazu, dass die Vögel getötet oder schwer verletzt werden. Ihre Nistplätze werden unsicher. Statt ein sicherer Rückzugsort zu sein, verwandelt sich das Gebiet in einen tödlichen Ort, der mehr Schaden anrichtet als Schutz bietet. Es ist eine Katastrophe für die Natur!
Unsere Frage:
Wie kann es sein, dass in diesem Gebiet Windräder gebaut werden sollen, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Vogelschutzgebiet SPA - Natura 2000 befindet?
Die Regionalplanung für die Region Nürnberg (7), u. a. Vorranggebiet WK402 Standort: Wendelstein – Schwanstetten
Hinweis:
Die Gemeinden Wendelstein und Schwanstetten waren bislang für die Gewinnung von Windkraft kein geeignetes Gebiet!
Nur durch die Aufweichung wichtiger Schutzrechte wurde unser Gebiet in die Regionalplanung mit einbezogen.
Mögliche Risiken für unsere Lebensqualität, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt
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