Herzlich Willkommen!

Gerne laden wir Sie ein, unsere Website zu besuchen, um sich umfassend zu informieren und sich selbst ein Bild zu machen. Nutzen Sie die vielfältigen Inhalte, um mehr über unsere Gründe gegen die Windkraftanlagen in WK 402 zu erfahren – wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Kommen Sie zu unseren wöchentlichen Treffen am Donnerstag um 19:00 Uhr im Vereinsraum des SC Großschwarzenlohe - wir freuen uns auf Sie!

Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stellungnahmen beim Planungsverband eingereicht haben!
 

Der Bau des Windparks (WK 402) zwischen Wendelstein und Schwanstetten birgt Risiken für Mensch und Natur! 

 

Auf den ersten Blick klingt es positiv, wenn wir Strom aus alternativen Quellen wie Windenergie gewinnen - doch ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich:  Es ist wichtig abzuwägen, an welchen Standorten Windräder wirklich sinnvoll sind. Kaum jemand weiß, welche Konsequenzen die geplanten Windkraftanlagen für unser Wohlbefinden und unsere Natur haben können.

 

Unter der Seite "Einwände gegen WK402" informieren wir Sie ausführlich über das geplante Vorhaben in Wendelstein-Schwanstetten, anschaulich auf einer Karte, über die drei zentralen Argumente, die bereits klar gegen das Projekt sprechen

sowie allgemeine Informationen zu Windkraft und deren Risiken. Unter der Seite "Aktivitäten und News" informieren wir über aktuelle Ereignisse und Aktivitäten. Hier finden Sie auch die Aufzeichnungen der beiden Vorträge von unserer Informationsveranstaltung. Die "Musterstellungnahmen" beinhalten viele weitere Aspekte, die die Windkraftenergie betreffen.

 

HINWEIS: Blau markierte Texte sind entweder Links, die Sie zu weiterführenden Informationen auf unserer Website oder zu externen Quellen führen.

Warum gibt es unsere "Bürgerinitiative Gegenwind Wendelstein - Schwanstetten" gegen Windkraft in WK 402? 
Was sind unsere Beweggründe?

Die Bürgerinitiative Gegenwind Wendelstein - Schwanstetten wurde nur kurze Zeit nach der letzten Bürgerversammlung im Februar 2025 in Raubersried ins Leben gerufen. Der Auslöser war die Information, dass unser Gebiet als „Vorranggebiet für Windkraft“ ausgewiesen werden könnte und dass bereits Gespräche zwischen den Bürgervertretern der Gemeinden Wendelstein und Schwanstetten sowie Landwirten geführt wurden, um die Flächen für die Nutzung der Windenergie zu pachten.
Derzeit umfasst die Initiative etwa 100 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen - vom Landwirt über Ingenieur, Unternehmer, Arzt bis hin zu Selbstständigen. Gemeinsam haben wir den Regionalplan geprüft, kritisch hinterfragt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass unsere Region für die Nutzung von Windkraft ungeeignet ist. Wir stehen für eine sinnvolle Energiewende, halten diese jedoch unter Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen und Gefahren in dem geplanten Gebiet für nicht sinnvoll. Deshalb engagieren wir uns aktiv dagegen. Unsere Initiative ist unabhängig, parteipolitisch neutral und wird ausschließlich durch private Mittel getragen.

Wir lieben unsere Heimat, die Landschaft, die Natur. Deshalb stellen wir uns wichtige Fragen:

Ist die Installation und der Betrieb von Windkraftanlagen in WK 402 aus energetischer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht notwendig und sinnvoll?

  • Der Bau einer Windkraftanlage ist immer ein Eingriff in die Rechte und Lebensumstände der Menschen in dem Gebiet, in die Natur, in die Tierwelt
  • Windkraft ist immer aufgrund des immensen Flächenverbrauchs ein schwerwiegender Eingriff in die Umwelt

Daher braucht es ebenso schwerwiegende Gründe, um den Eingriff zu rechtfertigen, wie z.B.

  1. Die Windanlage ist für die Sicherheit der Energieversorgung zwingend notwendig
  2. Alternativen sind nicht vorhanden
  3. Der Eingriff ist verhältnismäßig
  4. Die Anlage ist gesamtwirtschaftlich (für den Steuerzahler) rentabel

Natürlich gibt es wirtschaftlich Interessierte, denen eine solche Anlage gute Renditen verspricht. Das ist legitim, aber es muss gelten:

Lokale, rein wirtschaftliche Erwägungen müssen bei der Entscheidung, ob zwingende Gründe vorliegen, zurückstehen.

 

Was spricht gegen den Bau einer Windkraftanlage im Gebiet WK402?

  • Ein gesamtwirtschaftlich unrentabler Standort
  • Konflikte mit Schutzbestimmungen für die Erhaltung der Natur
  • Hohe Belastung der Anwohner
  • Verlust einer natürlichen Landschaft als Lebens- und Erholungsraum

1. Unwirtschaftlichkeit aufgrund geringer Windhöffigkeit

In den meisten Bundesländern, zum Beispiel Niedersachsen, gilt für den wirtschaftlichen Betrieb eines Windrades ein Grenzwert von 7 m/s.

Bei der Windhöffigkeit von 5,6 m/s am Standort WK402 reduziert sich die Windradleistung um ca. 50%.

Nach EEG werden Stromlieferungen bei negativen Strompreisen bei Neuanlagen nicht mehr vergütet. Dadurch sinkt die Rentabilität weiter. Ein wirtschaftlich denkender Investor würde hier nicht investieren. Es sei denn, die Bürger greifen ihm mit Mitteln aus Steuern und Strompreisen unter die Arme.

2. Der weitere Ausbau der Windkraft bringt große Probleme mit sich

Im Augenblick treten negative Strompreise so häufig auf wie nie zuvor. Das bedeutet, dass mehr Strom erzeugt als abgenommen wird. Die Lieferanten Erneuerbarer Energie werden für den Erlösausfall vom Bund für 2025 mit ca. 18,5 Milliarden EEG Vergütung entschädigt. (Handelsblatt vom 4.6.25) Das sind unsere Steuern und Abgaben.

Es ist sinnlos die Produktion von Zufallsstrom weiter zu steigern, da dafür dann konventionelle Kraftwerke in Spitzenzeiten abgeschaltet werden müssten. Das ist aus Gründen der Technik und Netzstabilität nicht möglich. Die Netzstabilität erfordert einen bedeutenden Anteil konventioneller Kraftwerke, um Blackouts zu vermeiden.

3. Beeinträchtigung eines intakten und geschützten Waldgebietes mit hohem Bestand an seltenen Tieren und Pflanzen

Der direkt angrenzende Wald ist ein Natura 2000 - Vogelschutzgebiet SPA. Es ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BnatSchG) notwendig, denn Windkraftprojekte in der Nähe von Natura 2000-Gebieten müssen darauf geprüft werden, ob sie das Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten – etwa durch:

  • Lärm
  • Schattenwurf
  • Erschütterungen
  • Barrierewirkung
  • Gefährdung geschützter Arten (z. B. Vögel, Fledermäuse) 
  • usw.

Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann, ist das Projekt unabhängig von den Abstandsvorgaben (Punkt 8.2.1 Freizuhaltende Bereiche – Ausschlussgebiete - Seite 29/30)) nicht genehmigungsfähig. 
Folgende Abstände sind aufgrund fachlicher Gutachten und Gerichtsurteilen als Richtwerte anzusehen.

  • FFH-Gebiet - mind. 300 - 500 m   /   Fachliche Empfehlung Ländergremien / BNatSchG-Praxis
  • EU-Vogelschutzgebiet - 500 bis 1.200 m   /   Je nach Artenschutzgutachten und Artenvorkommen
  • Fledermauslebensräume - bis 2.000 m   /   z. B. bei Wochenstuben oder Jagdgebieten
  • Schwarzstorch, Rotmilan - bis 3.000 m   /   Besonders störungsempfindliche Arten

4. Ungeklärte Emissionen und Gesundheitsgefahren

  • PFAS, eine sogenannte Ewigkeits-Chemikalie mit hoher Gesundheitsgefährdung durch Abrieb
  • Grundwasser- / Trinkwassergefährdung
  • Infraschall. Hier fehlen aussagefähige, praxisorientierte Untersuchungen 
  • usw.

Der Ausbau der Windkraft hat ein Stadium erreicht, bei dem eine ausgewogene Planung für ein funktionierendes Gesamtsystem den Vorrang vor planlosem weiterem Ausbau haben muss.

Die neue Regierung hat dazu bereits Überlegungen angekündigt, die man abwarten sollte. Es ist daher ein unverhältnismäßiger Eingriff in Natur und Bürgerrechte, angesichts der dargestellten Nachteile des Standortes ohne ein nachgewiesene Notwendigkeit auf den Bau der Windkraftanlage zu bestehen.

Da die Gemeinden bereits mit Grundstückseigentümern und Betreibern Fakten schaffen, haben wir Bürger nur die Chance mit einem Bürgerbegehren Einhalt zu gebieten.

Es wird nicht einfach, aber gemeinsam mit Ihrer Unterstützung können wir es schaffen, unsere Heimat für uns und unsere Kinder lebenswert zu erhalten.

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